Thema:
Kein Haftbefehl, und nu? Vorschläge deinerseits? flat
Autor: Koepi (deaktiviert)
Datum:11.06.19 19:58
Antwort auf:Re:Politikverdrossenheit +100: Raschid K. von Fritz Schober

>>>>>>[https://www.spiegel.de/panorama/justiz/moenchengladbach-wie-der-gefaehrder-raschid-k-geschont-wird-a-1271780.html]
>>>>>>
>>>>>>Immerhin: nicht nur mit Rechtsterroristen kuschelt unsere Justiz.
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>>>>>>Im Juli dann: "Islamistischer Gefährder richtet Massaker auf Stadtfest an - wie konnte das passieren?"
>>>>>
>>>>>Absolut unverständlich. Ein Rechtsstaat muss wehrhaft bleiben sonst hört er auf zu existieren.
>>>>
>>>>Beziehst du das jetzt auf diesen konkreten Fall oder auf alle Gesetzesbrüche?
>>>
>>>Alle. Aber primär was das Grundgesetz angeht.
>>
>>Dann würde ich gerne wissen, was du mit dem Tatverdächtigen jetzt machen wollen würdest, nachdem es keinen Haftbefehl gab. Das GG gilt nämlich auch für ihn. Ich hatte schon weiter oben dazu erläutert.
>
>Ich würde prüfen wieso es keinen Haftbefehl gibt.


Steht weiter oben schon.

> Geladene halbautomatische Waffe in der Wohnung eines Gefährders der schwere Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Drogen, Diebstahl und Gefängnisstrafen in der Vergangenheit vorzuweisen hat müsste dafür doch reichen.
>


Nicht unbedingt.

>Das hier: "Gefährder K. müsse nicht in Untersuchungshaft, solange er bis zum Abschluss des Verfahrens straffrei bleibe, entschied der Richter." ist der Skandal. Das ist in meinen Augen eine fahrlässige Entscheidung des Richters.

Warum?

>Hätte Raschid eine weiße Weste, dann wäre der bloße Besitz der geladenen Waffe sicher nicht Grund genug und evtl. sogar ein kulturelles Mißverständnis

Kulturelles Missverständis? Der war gut..:-)

>(Waffenbesitz ist ja in vielen Ländern so selbstverständlich wie hierzulande ein Fahrrad zu haben). Aber bei jemand mit so einem Hintergrund kann man doch nicht blauäugig davon ausgehen, dass der brav bleibt.

Nun, ich frage mal provokant: Hat der Tatverdächtige geäußert, einen Anschlag zu begehen oder hat er einen begangen? Was heißt das überhaupt in der Gesamtschau betrachtet, wenn er  (!) verbotenerweise eine Kriegswaffe oder Waffe besitzt?

Und nochmal, da du noch eine Antwort schuldest: es gab/gibt keinen Haftbefehl. Und nu? Was machst du (oder die Gesellschaft) denn nun?


Antworten nicht möglich, siehe Info neben Nickname