Thema:
Re:Anderer Ansatz flat
Autor: Stitch
Datum:09.06.19 09:32
Antwort auf:Anderer Ansatz von Fritz Schober

>Wir sollten hier die Regelung und Kennzeichnung ändern. Waren deren Haltbarkeitsdatum abgelaufen sind sollten weiter verkauft werden dürfen mit einem klaren Hinweis, dass sie nicht mehr die optimale Qualität haben könnten und das Geschäft sollte dann auch nicht mehr haftbar gemacht werden sondern der Konsum der abgelaufenen Ware soll dann auf eigenes Risiko erfolgen.

Das ist doch genau so. Lebensmittel welche das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten haben dürfen weiter verkauft werden, es muss nur ersichtlich sein.
Anders sieht es mit Lebensmitteln mit einem Verbrauchsdatum aus, zb Hackfleisch.

[https://www.juraforum.de/ratgeber/zivilprozessrecht/darf-man-abgelaufene-lebensmittel-verkaufen]

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