Thema:
Anderer Ansatz flat
Autor: Fritz Schober
Datum:09.06.19 08:19
Antwort auf:Die Lösung wäre doch naheliegend von ChRoM

Ich finde eher, dass wir die Kennzeichnung ändern müssen.

In USA heißt es "best until" und bei uns "mindestens haltbar bis".
Es meint das gleiche, wirkt aber grundsätzlich verschieden. "am Besten bis" kommuniziert, dass die Ware weiter essbar ist aber halt nicht mehr den Höhepunkt der Qualität hat. "mindestens haltbar" klingt eher so als ob die Ware danach verdorben ist.

Wir sollten hier die Regelung und Kennzeichnung ändern. Waren deren Haltbarkeitsdatum abgelaufen sind sollten weiter verkauft werden dürfen mit einem klaren Hinweis, dass sie nicht mehr die optimale Qualität haben könnten und das Geschäft sollte dann auch nicht mehr haftbar gemacht werden sondern der Konsum der abgelaufenen Ware soll dann auf eigenes Risiko erfolgen. Auf der anderen Seite muss abgelaufene Waren automatisch merklich billiger sein (mind. 40% günstiger). Ich sage, dass solche Waren gerade von den vielen Schnäppchenjägern unter den Deutschen sogar aktiv gesucht und weggekauft würde.

Wer funktionierende Augen, Nase und Zunge hat würde so viel Geld sparen weil er solche Ware bevorzugen würde und wer sehr vorsichtig, ist zahlt halt mehr und kauft nur Ware die nicht abgelaufen ist.

Früher gab es beim Bäcker auch billiges Brot vom Vortag. Ja, das war etwas härter und trockener, aber günstiger und keiner ist daran gestorben. Genauso kann man das mit anderen Lebensmitteln auch handhaben. Dann ist halt der Paprika etwas weniger knackig oder der Salatkopf hat ein paar erste welke Blätter. Bei anderen Lebensmitteln muss man halt eine Sicht- Geruchs- und Geschmacksprobe machen.


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