Thema:
Re:Ich erkläre es nochmals: flat
Autor: pacmanamcap
Datum:19.05.19 13:15
Antwort auf:Ich erkläre es nochmals: von Moosmann

>>Eine Mahnung per Einschreiben mit einer kurzen Frist war kein kluger Schachzug. Natürlich ist der Vermieter verärgert.
>
>Welche Frist wäre dann angemessen gewesen ? Dachte, 14 Tage wäre normal, hat mir auch einer gesagt, der derzeit was in dieser Fachrichtung studiert.


Keine Frist setzen.
EInfach freundlich drauf hinweisen, dass es da ein Problem gibt.
Anbieten, anfragen ob man sich mal in der Garage treffen soll.

Du kannst es jetzt so oder so sehen:
a) du bleibst bis Juni 2020 in der Garage, verschiebst den Neuwagenkauf, lebst mit dem unguten Gefühl
b) du akzeptierst seine Kündigung und stellst deinen Wagen auf die Straße und bist raus aus dem Dreckloch


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