Thema:
Ich erkläre es nochmals: flat
Autor: Moosmann
Datum:19.05.19 09:33
Antwort auf:Re:Kündigungsfrage bei TG Stellplatz von René Meyer

>Eine Mahnung per Einschreiben mit einer kurzen Frist war kein kluger Schachzug. Natürlich ist der Vermieter verärgert.

Welche Frist wäre dann angemessen gewesen ? Dachte, 14 Tage wäre normal, hat mir auch einer gesagt, der derzeit was in dieser Fachrichtung studiert.

Außerdem hat der Vermieter mich Ende März schon einmal angerufen und mich zur Schnecke gemacht, ich würde angeblich mein Auto in der Garage waschen.

Fakt ist: Im Stellplatz links war die Decke im Winter undicht geworden und es tropft hier Wasser rein. Dort wurde bereits eine Plane rübergespannt, ob vom Vermieter oder Mieter wüsste ich allerdings nicht. Die Plane hängt ca. 1/3 auf meiner Stellplatzseite und als sie mit Wasser vollgelaufen war, ist der ganze Rotz auf mein Auto gelaufen.

Ich hatte dann den Mieter die Situation erklärt und er hat am nächsten Tag gleich die Plane zusätzlich befestigt um das überlaufen auf meiner Seite zu verhindern.

Der Sohn von dem Nachbarmieter räumt im Winter Schnee weg und kehrt die Garage um sich wohl ein Taschengeld zu verdienen.

Von Ihm erfuhr ich erst im nachhinein, als ich den Brief schon abgeschickt hatte, das der Vermieter derzeit im Krankenhaus ist. Von Gesundheitszustand wusste ich nichts.

Außerdem hat er zu mir gesagt, dass er schon andere Mieter sofort gekündigt hatte, als sie den gleichen oder ähnlichen Mangel beim Vermieter reklamiert hatten. Und wenn man bei Ihm telefonisch anruft um das Problem zu schildern, legt er gleich sofort wieder auf mit einer ähnlichenh Begründung, dass er in Ruhe gelassen werden will und sonst den Mietstellplatz sofort kündigt.


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