Thema:
Re:Uns wurde (wohl) ein Unfallwagen verkauft, Hilfe! flat
Autor: 17383
Datum:27.04.19 14:07
Antwort auf:Re:Uns wurde (wohl) ein Unfallwagen verkauft, Hilfe! von king_erni

>Da steht jetzt erstmal Aussage gegen Aussage. Siehs mal so: Händler A, der jetzt euren Gebrauchten in Zahlung nehmen soll, möchte natürlich einen guten EK-Preis erzielen und wird demnach jeden kleinsten Mangel vorbringen, der ihm auffällt.

Zumindest hat er das Auto ansonsten als sehr gut bewertet. Für beide Parteien war das Verhandlungsgespräch auch erst mal vorbei wegen dieser Neuigkeit. Er meinte auch, ich solle das nochmals privat messen lassen.

>Seine Behauptung ist erstmal, dass die Wagenseite nachlackiert wurde, außer einem ominösen, dir nicht vorliegenden TÜV-Bericht hat er aber nix vorzuweisen, deswegen ist das erstmal nur eins: eine Behauptung eines professionellen Händlers gegenüber einem Amateur-Kunden, um den EK-Preis eines Wagens zu drücken, ergo: erstmal ist nix bewiesen.

Das stimmt. Er meinte aber, ich solle am Montag nochmals anrufen, dann kann er mir mehr sagen. Den Bericht einfach kopieren dürfe er aber nicht...

>Ja, das schützt den Verkäufer einerseit davor, dass ein Kunde wegen eines kleinen Steinschlags in der Motorhaube gleich auf Reklamation/Ausbesserung pocht, wenn er diesen erst nach den Kauf findet. Auf der anderen Seite sichert er euch die Produkteigenschaft "unfallfrei" zu, nach seinem Wissenstands wohlgemerkt. Dieser sollte aber bei einem professionellen Verkäufer deutlich höher sein als bei (s)einem Kunden.

Der heutige Verkäufer misst die Lackdicke anscheinend bei jedem Ankauf, daher würde ich davon ausgehen, dass der alte Verkäufer das auch in seinem Interesse macht...

>Nein! Sie gilt wenn überhaupt erstmal als kosmetischer Mangel. Stell dir vor, jemand zerkratzt dir die komplette Beifahrer-Seite und du lässt das nachlackieren. Ist es dann ein "Unfall"? Nein, sondern eine Sachbeschädigung durch Unbekannt, die du auf deine Kosten ausbessern lässt. Hätte dieser Mangel, so denn er wirklich da ist, dem Verkäufer auffallen müssen? Ja, da eine einfache Lackschichtdichten-Messung hier schon ausgereicht hätte.

>Darüber müssen sich hier die Juristen ausklüngeln. Ich würde sagen, dass dieser Mangel bei einem 2 Jahre alten Gebrauchten mit 32k KM auf der Uhr keine "dem Alter entsprechende Gebrauchsspur" ist, jedoch auch nichts, was den Wert eines Wagens großartig mindert, wenn es denn fachgerecht ausgeführt wurde.

Das meinte der Verkäufer heute auch. Wenn es gut gemacht worden wäre, dann wäre das kein so großes Ding...

>Dann lügt er dich an oder hat etwas zu verschweigen. Ohne TÜV-Bericht stellt er nur wilde Behauptungen an. Es könnte auch sein, dass der Wagen nachlackiert wurde, aber durchaus sehr fachmännisch und der Lackierung ab Werk entsprechend und somit kein "großer Mangel", der 1500 Euro Abzug rechtfertigen würde, vorliegt.

Lustigerweise hat er mir mit Abzug genau so viel geboten wie ein anderer (Kia) Händler ohne Feststellung des Schadens. Wäre wohl der Preis nach Schwacke.

>>- Wie teuer ist so ein Bericht, wenn ich den selbst beauftrage? Kann ich den in jeder Werkstatt, die auch TÜV anbietet, beauftragen?
>
>Beim ADAC zwischen 80 und 120 Euro. Ansonsten fahr zu einem Lackierer um die Ecke udn frag freundlich nach, ob er kurz nachschauen könnte, ob wie Wagenseite nachlackiert wurde und wie er die Arbeit einschätzt. Wie oben schon erwähnt, könnte auch eine Lackschichtdicken-Messung Aufschluss geben. Entsprechende Geräte kann man z.B. auch beim ADAC ausleihen.
>
>>- Ist das die Arbeit überhaupt wert, denn ich glaube ja, dass der alte Verkäufer erst mal sagen wird, dass wir das erst nach Kauf haben machen lassen ("Aussage gg Aussage") oder er von dem Schaden nichts wusste, habe er ja auch mit "nein" entsprechend angegeben.
>
>Würde jeder VK machen, das Auto ist immerhin schon länger in deinem Besitzt und aus jedweder Garantie- bzw. Gewährleistung raus.


Eben. Ohne Anwaltsbrief und bla bla blub bekomm ich erst mal gar nichts. Ob mir das die 150€ wert sind, die ich dann mit viel Glück zurückbekomme, weiß ich nicht.. Oder eigentlich weiß ich es :-D

>>- Ich würde dem Geschäftsleiter des VW Hauses zunächst eine neutrale E-Mail mit Bitte um Stellungnahme schreiben. Dieser wird dann wahrscheinlich erst mal ein Gutachten haben wollen, welches ich ja zahlen muss. Wie würden die Experten hier vorgehen?
>
>Exakt, du gewinnst null damit. Ich würd mir einen anderen Händler suchen oder privat verkaufen.


Sowohl bei altem als auch neuem Händler würde ich kein Auto kaufen. Mein Problem ist halt jetzt, dass ich diesen (noch nicht bestätigten) Schaden ja auch nicht mehr verschweigen sollte/ dürfte/ möchte...


< antworten >