Thema:
Re:Uns wurde (wohl) ein Unfallwagen verkauft, Hilfe! flat
Autor: king_erni
Datum:27.04.19 13:48
Antwort auf:Uns wurde (wohl) ein Unfallwagen verkauft, Hilfe! von 17383

>Im April 2016 haben wir einen gebrauchten Sportsvan (32.000 km, Alter 2 Jahre) bei einem VW Händler gekauft. Gekennzeichnet war er als "Unfallfrei". Heute wollten wir den Wagen zwecks Inzahlungnahme bei einem anderen VW Händler schätzen lassen. Dieser hat uns nach der TÜV (?) Untersuchung mitgeteilt, dass die komplette (!) rechte Seite des Autos nachlackiert wurde.

Da steht jetzt erstmal Aussage gegen Aussage. Siehs mal so: Händler A, der jetzt euren Gebrauchten in Zahlung nehmen soll, möchte natürlich einen guten EK-Preis erzielen und wird demnach jeden kleinsten Mangel vorbringen, der ihm auffällt. Seine Behauptung ist erstmal, dass die Wagenseite nachlackiert wurde, außer einem ominösen, dir nicht vorliegenden TÜV-Bericht hat er aber nix vorzuweisen, deswegen ist das erstmal nur eins: eine Behauptung eines professionellen Händlers gegenüber einem Amateur-Kunden um den EK-Preis eines Wagens zu drücken, ergo: erstmal ist nix bewiesen.

>Und das wohl recht schlecht, was der Fachmann sogar mit der Hand fühlen konnte. Er >würde uns daher 8.500€ geben, ohne diesen Schaden wären es etwa 10.000€.

Eine Nachlackierung, die so schlecht sein soll, dass man sie mit der Hand erfühlen kann, ist eine nette Stilblüte. Würd ich erstmal nichts drauf geben.
>
>In der "Verbindlichen Bestellung eines gebrauchten Fahrzeuges mit Garantie (Eigengeschäft)" wurde beim Kauf folgendes vermerkt:
>
>Mängel und Unfallschäden lt. Vorbesitzer: "Das Fahrzeug weist dem Alter und dem KM Stand entsprechende Gebrauchsspuren auf"
>
>Dem Verkäufer sind auf andere Weise Mängel und Unfallschäden bekannt: "Nein"


Ja, das schützt den Verkäufer einerseit davor, dass ein Kunde wegen eines kleinen Steinschlags in der Motorhaube gleich auf Reklamation/Ausbesserung pocht, wenn er diesen erst nach den Kauf findet. Auf der anderen Seite sichert er euch die Produkteigenschaft "unfallfrei" zu, nach seinem Wissenstands wohlgemerkt. Dieser sollte aber bei einem professionellen Verkäufer deutlich höher sein als bei (s)einem Kunden.

>Der Verkäufer von heute meinte, wir sollen da auf jeden Fall auf den alten VW Händler zugehen, "das wäre eine Sauerei". Gut, der will mir was verkaufen, natürlich ist der auf meiner Seite :-D

Ich würd mir eine neue Meinung einholen.
>
>Meine Fragen:
>
>- Gilt eine komplette Lackierung einer Autoseite als Unfallschaden? Ich denke doch ja.


Nein! Sie gilt wenn überhaupt erstmal als kosmetischer Mangel. Stell dir vor, jemand zerkratzt dir die komplette Beifahrer-Seite und du lässt das nachlackieren. Ist es dann ein "Unfall"? Nein, sondern eine Sachbeschädigung durch Unbekannt, die du auf deine Kosten ausbessern lässt. Hätte dieser Mangel, so denn er wirklich da ist, dem Verkäufer auffallen müssen? Ja, da eine einfache Lackschichtdichten-Messung hier schon ausgereicht hätte.

>- Dieser Schaden ist doch sicher nicht durch die Passage "weist dem Alter/ KM Stand  entsprechende Gebrauchsspuren auf" abgedeckt?

Darüber müssen sich hier die Juristen ausklüngeln. Ich würde sagen, dass dieser Mangel bei einem 2 Jahre alten Gebrauchten mit 32k KM auf der Uhr keine "dem Alter entsprechende Gebrauchsspur" ist, jedoch auch nichts, was den Wert eines Wagens großartig mindert, wenn es denn fachgerecht ausgeführt wurde.

>- Wie geht man hier am besten vor? Der heutige Händler durfte (wollte) mir den Bericht des TÜV Mannes nicht geben.

Dann lügt er dich an oder hat etwas zu verschweigen. Ohne TÜV-Bericht stellt er nur wilde Behauptungen an. Es könnte auch sein, dass der Wagen nachlackiert wurde, aber durchaus sehr fachmännisch und der Lackierung ab Werk entsprechend und somit kein "großer Mangel", der 1500 Euro Abzug rechtfertigen würde, vorliegt.

>- Wie teuer ist so ein Bericht, wenn ich den selbst beauftrage? Kann ich den in jeder Werkstatt, die auch TÜV anbietet, beauftragen?

Beim ADAC zwischen 80 und 120 Euro. Ansonsten fahr zu einem Lackierer um die Ecke und frag freundlich nach, ob er kurz nachschauen könnte, ob die Wagenseite nachlackiert wurde und wie er die Arbeit einschätzt. Wie oben schon erwähnt, könnte auch eine Lackschichtdicken-Messung Aufschluss geben. Entsprechende Geräte kann man z.B. auch beim ADAC ausleihen.

>- Ist das die Arbeit überhaupt wert, denn ich glaube ja, dass der alte Verkäufer erst mal sagen wird, dass wir das erst nach Kauf haben machen lassen ("Aussage gg Aussage") oder er von dem Schaden nichts wusste, habe er ja auch mit "nein" entsprechend angegeben.

Würde jeder VK machen, das Auto ist immerhin schon länger in deinem Besitzt und aus jedweder Garantie- bzw. Gewährleistung raus.

>- Ich würde dem Geschäftsleiter des VW Hauses zunächst eine neutrale E-Mail mit Bitte um Stellungnahme schreiben. Dieser wird dann wahrscheinlich erst mal ein Gutachten haben wollen, welches ich ja zahlen muss. Wie würden die Experten hier vorgehen?

Exakt, du gewinnst null damit. Ich würd mir einen anderen Händler suchen oder privat verkaufen.


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