Thema:
Re:Chance auf Abfindung? flat
Autor: Matt
Datum:10.04.19 20:48
Antwort auf:Chance auf Abfindung? von Tota

Wurde ja bereits geschrieben. Relevant ist nicht, was im Vertrag steht, sondern wie die Tätigkeit ausgeübt wurde. Wurde jemand als Hilfsarbeiter eingestellt und hat sich in 10 Jahren zum Abteilungsleiter hochgearbeitet, kann man ihn nicht mehr per Weisungsrecht auf den alten Arbeitsplatz versetzen.

Rechtlich sieht es wohl so aus:Die Änderung des Arbeitsorts ist aufgrund der Entfernung wie eine Änderungskündigung anzusehen. Er soll widersprechen und in keinem Fall an Stelle Y die Tätigkeit aufnehmen. Außerdem sollte er sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden, auch wenn keine schriftliche Kündigung ausgesprochen wurde.

Betriebsrat gibt es keinen? Das Unternehmen beschäftigt regelmäßig mehr als 10 Mitarbeiter bzw. wenn er am 31.12.2003 dort angestellt war, mehr als fünf Mitarbeiter, so dass das KSchG auch Anwendung findet?

Ob er dann zum Anwalt geht oder direkt um Gericht, ist im Prinzip erst mal egal. Ein Anwalt wird aber im Regelfall eine bessere Lösung für ihm finden, sprich mehr Geld.


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