Thema:
Re:Nochmal das Schreiben im Wortlaut: flat
Autor: 4thHorseman (deaktiviert)
Datum:05.04.19 09:20
Antwort auf:Nochmal das Schreiben im Wortlaut: von Maxiplus

>In der Familiensache "Kind"(Antragstellerin), Mutter, festzustellender Vater und Antragsgegner wegen Feststellung des Bestehens des Eltern-Kind-Verhältnisses ergeht durch das Amtsgericht folgender
>
>Beweisbeschluss
>
>1. Es ist Beweis zu erheben über die Abstammung des Kindes durch Einholung eines schriftlichen DNA(!)-Gutachtens mit biostatischer Berechnung unter Einbeziehung der Antragstellerin (Kind)
>des Bruders des mutmasslichen Kindsvaters (Maxiplus)
>der Mutter
>2. Der Gutachter wird benannt
>3. Termin wird nach Eingang des Gutachtens bestimmt werden
>
>Rechtsbehelfsbelehrung
>
>Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.
>
>Erlass des Beschlusses (§38 Abs. 3 Satz 3 FamFG)
>
>
>Dann gibts noch ein Anschreiben des Arztes, der den Test durchführen soll, allerdings noch ohne Termin.


Ich denke da kann dir hier niemand wirklich helfen.
Ich kann dir nur raten ab zum Anwalt. Alleine um zu verhindern dass am Ende noch du als Vater dastehst würde ich da auf Nummer sicher gehen.

Soweit ich das sehe kannst du Beschwerde oder sofortige Beschwerde einlegen. Ignorieren wird dazu führen dass du wie den Vater Besuch bekommmst. Ab zum Anwalt. Wobei du wohl eher zu einem deutschen Anwalt solltest.


Antworten nicht möglich, siehe Info neben Nickname