Thema:
Nochmal das Schreiben im Wortlaut: flat
Autor: Maxiplus (deaktiviert)
Datum:05.04.19 08:48
Antwort auf:Juristen vor: DNA Test rechtmässig? von Maxiplus

In der Familiensache "Kind"(Antragstellerin), Mutter, festzustellender Vater und Antragsgegner wegen Feststellung des Bestehens des Eltern-Kind-Verhältnisses ergeht durch das Amtsgericht folgender

Beweisbeschluss

1. Es ist Beweis zu erheben über die Abstammung des Kindes durch Einholung eines schriftlichen DNA(!)-Gutachtens mit biostatischer Berechnung unter Einbeziehung der Antragstellerin (Kind)
des Bruders des mutmasslichen Kindsvaters (Maxiplus)
der Mutter
2. Der Gutachter wird benannt
3. Termin wird nach Eingang des Gutachtens bestimmt werden

Rechtsbehelfsbelehrung

Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.

Erlass des Beschlusses (§38 Abs. 3 Satz 3 FamFG)


Dann gibts noch ein Anschreiben des Arztes, der den Test durchführen soll, allerdings noch ohne Termin.


Antworten nicht möglich, siehe Info neben Nickname