Thema:
Re:Good Read: Sascha Lobo flat
Autor: moishe maseltov
Datum:22.03.19 15:16
Antwort auf:Re:Good Read: Sascha Lobo von spinatihero

>Das sehe ich anders und berufe mich auf Aussagen in der Reform. So oder so wird in dem Punkt Klarheit herrschen wenn das in nationales Recht fließt. Ich bezweifel weiterhin dass in Deutschland oder in der EU Startups überhaupt diese Vorgaben überschreiten.

Ist ja wohl leicht, 3 Jahre zu überschreiten. Und dann sind diese am Arsch. Auch ist es nicht gesagt, dass diese Plattformen danach keinen Erfolg oder Nutzen für die Gesellschaft gehabt hätten.

>Und wenn, dann nicht in der aktiven Verbreiterform. Und auch selbst wenn diese Zahlen beim Umsatz erreicht werden, ist das doch möglich Lizenzen abzuschließen.

Du sprichst immer nur von der GEMA, aber es geht um alle möglichen Medien, Fotos, Videos usw.. Dafür gibt es keine Lizenzen. Und selbst wenn, wird die finanzielle Last zu schwer. Die Lösung ist nur fiktiv. Hier gehts darum, dass die CDU ihren Kumpels von der GEMA einen Gefallen tun will, ohne auf die Konsequenzen zu achten.

>Als Startup Unternehmer muss ich mich doch zwangsläufig unabhängig von Artikel 13 mit diesen Dingen beschäftigen. Es werden doch auch ohne Artikel 13 Medien gesperrt oder gelöscht, nur dass der Urheber hier aktiv werden muss statt der Betreiber. Mit Artikel 13 muss der Betreiber aktiv werden und sich mit Urheber zusammen setzen. Dabei geht es nicht darum jeden einzelnen Urheber eines Tracks auszumachen sondern die größten Vertreter ins Boot zu holen. Deswegen steht auch explizit in der Reform dass ein eindeutiger Wille des Betreibers gezeigt werden muss, bei Wissen über Verletzungen Urheber ausfindig zu machen. Keiner erwartet dass JEDES geschützte Material geprüft wird. Da wird es weiter Urheber geben die nicht vertreten werden und grundsätzlich gar nicht wollen dass deren Material verwendet wird. Die müssen wie bisher den Betreiber informieren dass Video oder Bild oder Text gelöscht wird. Auch das ändert sich nicht.

Also eine Reform rein für GEMA. Die bereits Geld von Youtube bekommen...

>Wenn ich also ein Startup plane, sollte ich bereits jetzt grundsätzlich wissen wo meine Plattform verfügbar sein soll und wie dort die Rechte aussehen. Bisher mussten GEMA und Co bei Verstößen mühsam die Plattformen hinweisen, in Zukunft könnten Plattformen bei WISSEN über Verletzungen aktiv Verträge schließen. Natürlich könnten sie auch Software verwenden um das auszuschließen. Aber das ergibt wirtschaftlich gar kein Sinn. Aber ich schweife ab. Die Problematik war bisher dass Plattformen wie YouTube sich nicht in der Verantwortung für hochgeladenen Content sahen, da sie ja nur Speicher und Infrastruktur zur Verfügung stellen.

Es macht wirtschaftlich mehr Sinn jeder Musiklizenzengemeinschaft und jeder Filmfirma Lizenzen abzukaufen?

>>Bezüglich Umsatz - keine Ahnung, vielleicht gar nicht so viele, aber das spielt keine Rolle, da die Umsätze nur innerhalb der ersten 3 Jahre gelten, danach darf der Startup* auch nur 50 Cent Umsatz machen und 50 Kunden haben und trotzdem davon betroffen sein.
>
>Nein, eben nicht. Nochmal, das wird in einem anderen Artikel definiert. Ich bezweifel auch dass ein Startup mit 50 Kunden eine aktive Plattform mit laufenden Kosten rentabel ist oder dann nicht ohne Aufwand prüfen kann was da verbreitet wird. Resetera hat sicherlich mehr User und dort wird zeitnah auch ein Beitrag gelöscht wenn dieser einen kompletten Artikel kopiert enthält. Das ist dort normal das nur Zitate und Link zu Artikel gepostet werden dürfen. Artikel 13 greift also nur bei den Größenordnungen wo es auch wirtschaftlich Sinn macht Pauschallizenzen zu vergeben. Wie oben beschrieben fände ich es aber eh merkwürdig wenn ein neues Startup Server bereit stellt, damit User Content hochladen und dieser überall zu sehen ist, sich dann aber nicht über Urheber Gedanken macht. In der Zeit als YouTube anfing war das ja quasi Neuland mit dem auch alle klar kommen mussten. Heute wäre das eh nicht mehr möglich und die GEMA stünde sofort mit Forderungen vor der Tür.


Das ist die deutsche Ansicht von Fortschritt. Wenn man die Gesetzeslage auf Urheber ausrichtet, gibt es halt auch keinerlei Innovation.

>Gemessen an allem was in der Reform steht und was die Reform bezwecken soll ist es ein unwichtiger Punkt da dieses Startup in erster Linie aktiver Verbreitet von Medien sein muss. Ein Forum fällt nicht darunter, diverse Shops laufen nicht darunter, Cloud Speicher fällt nicht darunter etc.. Nur Plattformen mit eigenen Servern und aktiver Verbreitung fallen darunter. Also Plattformen wie YouTube, Facebook, Twitter, Instagramm etc.. Und auch nur dann, wenn diese bewusst geschütztes Material verbreiten. Wenn die GEMA Facebook oder YouTube sagt, ihr habt da Material was geschützt ist, dann muss der Betreiber bei größeren Verstößen aktiv werden und das untersagen oder für den User allgemeine Lizenzen erwerben.

Darunter fallen auch Imageboards, Wikis...

>Die Masse macht es hier. Und da sind Content Creator nun mal selbst schuld wenn diese Reform so kommt. Wenn einige Witzbolde meinen Musik oder Videos ohne Erlaubnis 1:1 zu verbreiten passiert das eben. Es gibt massig YouTube Kanäle die Sendungen aus dem TV hochladen, und meinen das sei völlig okay. Die werden natürlich seitens YouTube gesperrt, aber allein ein Kanal mit Takeshis Castle Folgen konnte lange diese Inhalte verbreiten, und die Rechte hat nun mal das damalige DSF teuer gekauft. Wenn ich eine Plattform nutze und daran verdiene komme ich nicht auf die Idee dieser zu schaden indem ich bewusst illegale oder geschützte Sachen hochlade. Dennoch passiert es. Und da diese Uploader nicht identifizierbar sind muss die Plattform dafür haftbar gemacht werden.

Das betrifft ja auch Reviews zum Beispiel. Diese können den "Urhebern" (in Wahrheit geht es eh nur um Verwertungsgesellschaften) auch nutzen. Dadurch dass es in EU-Ländern auch keine Fair-Use-Klausel gibt, ist dann so ein Gesetz auch absolut.
Wenn ich zB einen Ausschnitt eines Liedes auf einem Imageboard höre, kann ich es ja auch später hören. Der Schaden ist also höchstens fiktiv. Durch Plattformen wie Netflix und Spotify hat man sowieso Filme und Musik bis zum Abwinken. Und in deinem Beispiel hätte DSF bereits Einspruch einlegen können, auch ohne neues Gesetz. Das kann auch bereits automatisiert bei Youtube geschehen, also wo ist das Problem?

>Das gleiche hörst Du von Urhebern. Denen ist es scheiß egal wenn mal einer ihrer Songs irgendwo auf einer kleinen Plattform auftaucht. Uncool ist es für die wenn riesige Plattformen das einem Millionen Publikum gewinnbringend  zugänglich machen, ohne den Urheber fair entlohnen zu wollen. Der Streit zwischen GEMA und YouTube ging doch nur darum, dass YouTube in anderen EU Ländern weniger zahlen musste als in Deutschland. Deswegen darf die GEMA auch nicht sagen was YouTube hier pro Verletzung zahlt, da andere Länder sonst Gebühren erhöhen. Das wird mit Artikel 13 aber eh transparent.

Komisch, in den USA interessiert dass zB die Rapper kaum, die ihren Durchbruch mit Soundcloud hatte und um einiges mehr an Kohle scheffeln. Hier gehts darum, dass dem Bürokratie-Monster GEMA mehr Kohle in den Rachen geworfen wird. Und das auf Kosten von 500 Millionen Bürgern, wie viele Bürger werden davon profitieren?


Siehe:
https://www.wbs-law.de/urheberrecht/artikel-13-beschlossen-was-droht-und-was-kann-man-jetzt-noch-tun-79580/


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