Antwort auf den Beitrag "Re:Strafzettelgebühr berechtigt?" posten:
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>> >>>Die erste Erinnerung müsste eigentlich auch noch Gebührenfrei sein, kann ja sein dass Du das erste Schreiben nicht bekommen hast. >> >>Hm, dass ist wohl eher nicht so. Vor Jahren beim großen Poststreik haben wir u.A. auch so dicke Knöllchen- oder Blitzer-Mahnungen mit Gebühren ohne Ende bekommen, da kamen die eigentlich Schreiben erst Tage und Wochen später. Konnte man auch nix machen ... >> >>Lynne > >Moment, ich gehe mal davon aus, dass ein Knöllchen wie eine Rechnung bewertet wird. >Hier muss dann der Erhalt der Rechnung nachgewiesen werden, zb durch einschreiben. >Erst dann kannst du in Zahlungsverzug kommen und erhältst eine Mahnung, ggf mit Mahngebuhren. >Wenn man also keine Rechnung erhalten hat, der Mahnung widersprechen und Rechnung anfordern. > >---------------------- >Gesendet mit M! v.2.7.0
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