Thema:
Re:Zahlender Käufer ein Phantomwesen? flat
Autor: X1 Two (deaktiviert)
Datum:06.03.19 13:13
Antwort auf:Zahlender Käufer ein Phantomwesen? von DS_Nadine

>Habe vor WOCHEN ein paar DVDs verkauft.
>
>Eine einzelne an eine weibliche Person.
>Hat angekündigt erst spät zu bezahlen, weil sie vorher nicht zur Bank kommt. Eine Woche nach dem vereinbarten Termin dann nach der Bankverbindung gefragt, weil sie die nicht gefunden hat.
>
>Ok. Egal. Geld kam an.
>
>
>Ware verschickt, per Einschreiben... und kam unzustellbar zurück.
>
>
>Achja, Dame ist umgezogen und wusste auch nicht wie sie ihre Adresse ändern soll.
>Aha. Na gut ich bin mal nett und verschicke den Scheiss an die neue Adresse (ganz woanders) auf eigene Kosten.


Das war schon mal ein doppelter Fehler. Erstens musst du an die bei Ebay hinterlegte Adresse versenden und an keine andere, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Zweitens solltest du natürlich niemals bei dem Fehler eines Käufers auf eigene Kosten eine Zweitzusendung starten. Da haben die das erneute Porto zu überweisen und dann geht die Sendung raus. Bis dahin können sie auch problemlos ihre Adresse ändern.

Wenn du an andere Adressen als die hinterlegte versendest ist das für Ebay wie überhaupt nicht versendet.

>Das Geld eifnach behalten kann ich jetzt aber auch schlecht.

Kannst entweder das Geld abzüglich der erneuten Portokosten zurückerstatten, wenn sie das will, oder du bewahrst den Kram auf, bis sie ihre Sachen geregelt hat.


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