Thema:
Re:Mal ne Frage an die Freiberufler hier flat
Autor: EBlues2000
Datum:26.02.19 11:31
Antwort auf:Re:Mal ne Frage an die Freiberufler hier von MattR

>>>Ich war bis Ende 2018 auf der anderen Seite, und habe öfters Freiberufler im IT-Bereich gesucht, um uns in Kundenprojekten zu stärken.
>>>Mein Eindruck war hier tatsächlich genau das Gegenteil: Es war immer mords anstrengend, überhaupt jemanden zu finden, der nur einigermaßen sinnvoll qualifiziert und verfügbar ist, und noch dazu einigermaßen einigermaßen zivilisierte Preise verlangt (sprich: <= 100€/h).
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>>>Dazu sei aber gesagt, dass aufgrund des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes gerade größere Firmen und Behörden so gut wie gar nicht mehr direkt mit Freiberuflern zusammenarbeiten wollen. Von daher kann ich mir durchaus vorstellen, dass es für Freiberufler nicht mehr so einfach ist wie früher, entsprechende Projekte zu finden.
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>>Aha, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes kannte ich gar nicht, laut Wikipedia gabs ja da 2017 noch mal eine "Verschärfung"… aber anscheinend richtet sich das ja gegen Zeitarbeitsfirmen (wenn ich das richtig verstehe?) warum sollte das Firmen und Behörden davon abhalten, Freiberufler einzustellen?
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>Vereinfacht gesagt wenn eine Prüfung stattfindet und man feststellt das es doch Scheinselbständigkeit ist,  muss der Auftraggeber die ganzen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.
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Genau. Zudem sind mittlerweile auch die Grenzen bzgl. der Weisungsbefungnis recht eng. Dabei geht es drum, dass ein Auftraggeber gegenüber einem Selbstständigen keine Weisungsbefungnis hat. Sollte das jedoch im täglichen Arbeiten trotzdem vorkommen so wird von einem Arbeitnehmerverhältnis ausgegangen. Zusätzlich zu den Konsequenzen oben öffnet das auch für den Selbstständigen die Tür, sich als fester Arbeitnehmer beim Auftraggeber einzuklagen. Und gerade davor haben gerade die größeren (und als Arbeitgeber attraktiveren) Firmen Angst.
Wenn ich mich richtig erinnere habe ich in einem Artikel gelesen, dass ein Gericht dabei die Grenze zur Weisungsbefugnis bereits bei 7 direkten Anweisungen innerhalb 2 Jahren überschritten sah. Ich glaube, das betraf Daimler oder die Telekom. Da haben sich einige Freiberufler mit genau der Begründung erfolgreich eingeklagt.

Zusätzlich begünstigt die aktuelle Gesetzgebung auch die großen Zeitarbeitsfirmen: Man kann das Problem oben "abstellen", wenn man stattdessen ein ANÜ-Verhältnis vereinbart. Das ist jedoch wieder auf 18 Monate am Stück beschränkt. Danach hat man eine Sperrfrist von 3 (oder sogar 6?) Monaten, bevor man die Tätigkeit beim gleichen Endkunden wieder aufnehmen darf.
D.h., als Consulting-Unternehmen brauchst du immer einen entsprechend großen Pool an Projekten, zwischen denen du die Menschen hin- und herschieben kannst. Und das können natürlich die größeren besser als die kleineren.

Hier eine Zusammenfassung: [https://www.vgsd.de/scheinselbststaendigkeit-verdeckte-arbeitnehmerueberlassung-co-endlich-richtig-verstehen/]

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