Thema:
Nun..... flat
Autor: Koepi (deaktiviert)
Datum:23.02.19 11:32
Antwort auf:Re:Pfui: Machtlosigkeit bei Betrug von _MORPH_

>>>Ich habe einen funktionierenden CPU gekauft. Was hier ankam war ein zerquetschtes Paket mit einem schlecht verpacktem CPU, der an einer Ecke total verbogen war.
>>>
>>
>>Transportschaden steht schon fest?
>
>Öhm? Ja, klar. Also, der CPU läuft nicht.



Das kann auch ein Sachmangel sein. DAS genau ist die Frage.

>Die Entscheidung von DHL kann ein paar Wochen dauern, aber damit habe ich als Käufer (eigentlich) nichts mehr zu tun.

Doch. Der VK ist mit dem Versand an dich raus, es sei denn, er hat die Sachmängelhaftung übernommen, nicht den Richtlinien dee DHL entsprechend verpackt oder dich vorsätzlich getäuscht.

>Sollte DHL entscheiden, dass unzureichend verpackt wurde, ist der Absender in der Verantwortung.

Auch das ist nicht richtig. Dann ist es die Meinung der DHL, ein Zirkelschluss.

> Dass der Schaden besteht ist klar, sonst würde ich ja keine Schadensmeldung machen!
>


Das eine hat mit dem anderen nix zu tun.

>>>Man muss dann mit dem Paket in eine Filiale gehen und eine Schadensanzeige ausfüllen. Der Absender bekommt dann nach der Prüfung das Ergebnis, das Paket zurück und ggf. eine Gutschrift. Der Empfänger hat ab dem Moment der Abgabe kein Recht mehr auf Information über den Verlauf der Schadenserstattung, weil der Absender den Vertrag und die Versicherung mit DHL eingegangen ist.
>>>
>>>Egal, ob der Typ bewusst oder unbewusst durch schlechtes Verpacken oder DHL den Schaden verursacht hat,
>>
>>Das ist schon ein Unterschied.
>
>Sicher, aber einer der für mich irrelevant ist.
>


Oh doch. Fahrlässigkeit und Vorsatz sind zwei unterschiedliche Dinge. Täuschung und Unwissenheit auch.

>>>abe ich damit Nichts mehr zu tun und habe einfach nur Anspruch auf sofortige Erstattung.
>>
>>Nein, hast du nicht. So leid mir das tut.
>
>Mein Anwalt, die Polizei, DHL und Ebay Kleinanzeigen sind da anderer Meinung.
>


Das bezweifle ich. Zunächst gelten immer Fristen. Ausserdem ist immer noch nicht klar, ob nun ein Sachmangel gerügt wurde oder ein Transportschaden. Und ob die Sachmängelhaftung seitens des VK ausgeschlossen wurde.

Wenn beispielsweise ein Sachmangel vorliegt und du diesen nicht explizit rügst, passiert: nix.

>>>Ich muss die DHL Prüfung auch nicht abwarten.
>>
>>Doch; vereinfacht gesagt, wenn der VK die Sache übersandt hat und der Kaufvertrag Privat=Privat war.
>>
>>Oder lag was anderes vor?
>
>Ich verstehe deine Fragen nicht. Natürlich hat er die Ware gesendet, sonst hätte ich sie ja nicht bekommen! Und ob Privat oder nicht, es geht hier um einen Sendungsschaden seiner Sendung, bei der nur er Anspruch auf Erstattung hat und die Transportversicherung von DHL geltend machen kann.
>



Auch das ist so nicht richtig. Es ist a) ein Unterschied ob Privat und gewerblicher Käufer oder Privat mit Privat handeln und ob der Schaden durch den VK verursacht wurde oder nicht. Für den (privaten) VK endet bei ordnungsgemäßen Versand der Ware, über die er nicht arglistig getäuscht hat, die Rechtspflicht.

>>> ich habe meinerseits alle Schritte sofort erledigt, dem Sender Fotos aller Beschädigungen und eine Kopie des Schadensauftrags geschickt und er weigert sich einfach zu zahlen.
>>>
>>
>>Was soll er denn zahlen?
>
>Natürlich meinen Kaufpreis!
>
>>>Prinzipiell kannst du Kleinanzeigen Portale mit defekter Scheiße zuspammen und wenn tatsächlich mal einer klagt, dann zahlst du halt, ansonsten kannst du immer wieder Kaufpreis und DHL Erstattung abkassieren.
>>>
>>
>>Nein, kann er nicht.
>
>Finde ich cool, wie du einfach widersprechen kannst.
>


Nun, das ergibt sich aus den Rechtsfolgen und dem Ablauf eines Kaufvertrages.

>>>>Reicht der Polizei nicht als Straftat, ist anscheinend "normal".
>>
>>Was für eine Straftat möchtest/wolltest du denn anzeigen?
>
>Da er private Abholung abgelehnt hat, in der Kommunikation sehr sparsam ist und sofort jegliche Verantwortung abgelehnt hat und direkt meinte, er erstattet gar nichts, letztendlich auch die DHL Erstattung behalten könnte, ohne mich zu informieren, könnte man dies als versuchten Betrug deuten.


Zunächst: Wie kommst du immer darauf zu wissen, was in Zukunft in der Sache passiert? Die DHL hat noch gar nichts erstattet, wenn ich deine Postings richtig deute. Im Gegenteil, die DHL prüft oder lehnt den Schaden sogar ab.

Zum Rest:
Oha. Mit dem Wort und Vorwurf sollte man vorsichtig umgehen, das nur als Tipp. Insbesondere dann, wenn noch nichts geklärt ist. Hast du einen Betrug (!) bei der Polizei ggü. dem Verkäufer tatsächlich angezeigt?


Antworten nicht möglich, siehe Info neben Nickname