Thema:
Re:Pfui: Machtlosigkeit bei Betrug flat
Autor: _MORPH_
Datum:22.02.19 16:38
Antwort auf:Re:Pfui: Machtlosigkeit bei Betrug von Koepi

>>Ich habe einen funktionierenden CPU gekauft. Was hier ankam war ein zerquetschtes Paket mit einem schlecht verpacktem CPU, der an einer Ecke total verbogen war.
>>
>
>Transportschaden steht schon fest?


Öhm? Ja, klar. Also, der CPU läuft nicht. Die Entscheidung von DHL kann ein paar Wochen dauern, aber damit habe ich als Käufer (eigentlich) nichts mehr zu tun. Sollte DHL entscheiden, dass unzureichend verpackt wurde, ist der Absender in der Verantwortung. Dass der Schaden besteht ist klar, sonst würde ich ja keine Schadensmeldung machen!

>>Man muss dann mit dem Paket in eine Filiale gehen und eine Schadensanzeige ausfüllen. Der Absender bekommt dann nach der Prüfung das Ergebnis, das Paket zurück und ggf. eine Gutschrift. Der Empfänger hat ab dem Moment der Abgabe kein Recht mehr auf Information über den Verlauf der Schadenserstattung, weil der Absender den Vertrag und die Versicherung mit DHL eingegangen ist.
>>
>>Egal, ob der Typ bewusst oder unbewusst durch schlechtes Verpacken oder DHL den Schaden verursacht hat,
>
>Das ist schon ein Unterschied.


Sicher, aber einer der für mich irrelevant ist.

>>abe ich damit Nichts mehr zu tun und habe einfach nur Anspruch auf sofortige Erstattung.
>
>Nein, hast du nicht. So leid mir das tut.


Mein Anwalt, die Polizei, DHL und Ebay Kleinanzeigen sind da anderer Meinung.

>>Ich muss die DHL Prüfung auch nicht abwarten.
>
>Doch; vereinfacht gesagt, wenn der VK die Sache übersandt hat und der Kaufvertrag Privat=Privat war.
>
>Oder lag was anderes vor?


Ich verstehe deine Fragen nicht. Natürlich hat er die Ware gesendet, sonst hätte ich sie ja nicht bekommen! Und ob Privat oder nicht, es geht hier um einen Sendungsschaden seiner Sendung, bei der nur er Anspruch auf Erstattung hat und die Transportversicherung von DHL geltend machen kann.

>> ich habe meinerseits alle Schritte sofort erledigt, dem Sender Fotos aller Beschädigungen und eine Kopie des Schadensauftrags geschickt und er weigert sich einfach zu zahlen.
>>
>
>Was soll er denn zahlen?


Natürlich meinen Kaufpreis!

>>Prinzipiell kannst du Kleinanzeigen Portale mit defekter Scheiße zuspammen und wenn tatsächlich mal einer klagt, dann zahlst du halt, ansonsten kannst du immer wieder Kaufpreis und DHL Erstattung abkassieren.
>>
>
>Nein, kann er nicht.


Finde ich cool, wie du einfach widersprechen kannst.

>>Reicht der Polizei nicht als Straftat, ist anscheinend "normal".
>
>Was für eine Straftat möchtest/wolltest du denn anzeigen?


Da er private Abholung abgelehnt hat, in der Kommunikation sehr sparsam ist und sofort jegliche Verantwortung abgelehnt hat und direkt meinte, er erstattet gar nichts, letztendlich auch die DHL Erstattung behalten könnte, ohne mich zu informieren, könnte man dies als versuchten Betrug deuten.


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