Thema:
Re:Pfui: Machtlosigkeit bei Betrug flat
Autor: Koepi (deaktiviert)
Datum:22.02.19 01:07
Antwort auf:Re:Pfui: Machtlosigkeit bei Betrug von _MORPH_

>>Regel 1 bei Kleinanzeigen: Persönlich vorbeigehen, weil... (Schreibt eBay Kleinanzeigen jedes Mal selbst auf der Seite: "Betrüger erlauben keine Selbstabholung.")
>
>Man lernt nie aus ;)
>
>>Regel 2 bei Kleinanzeigen: ...Privatverkauf ohne Rücknahme.
>
>Ich will auch nichts zurück geben, ich will mein Geld zurück, weil ich eine defekte Lieferung bekommen habe. Kaufverträge (egal welcher Art) haben eine gesetzliche Grundlage.
>
>>Waswie war denn kaputt?
>>
>>Und muss der Versender den Antrag nicht stellen?
>
>Ich habe einen funktionierenden CPU gekauft. Was hier ankam war ein zerquetschtes Paket mit einem schlecht verpacktem CPU, der an einer Ecke total verbogen war.
>


Transportschaden steht schon fest?

>Man muss dann mit dem Paket in eine Filiale gehen und eine Schadensanzeige ausfüllen. Der Absender bekommt dann nach der Prüfung das Ergebnis, das Paket zurück und ggf. eine Gutschrift. Der Empfänger hat ab dem Moment der Abgabe kein Recht mehr auf Information über den Verlauf der Schadenserstattung, weil der Absender den Vertrag und die Versicherung mit DHL eingegangen ist.
>
>Egal, ob der Typ bewusst oder unbewusst durch schlechtes Verpacken oder DHL den Schaden verursacht hat,


Das ist schon ein Unterschied.

>abe ich damit Nichts mehr zu tun und habe einfach nur Anspruch auf sofortige Erstattung.

Nein, hast du nicht. So leid mir das tut.

>Ich muss die DHL Prüfung auch nicht abwarten.

Doch; vereinfacht gesagt, wenn der VK die Sache übersandt hat und der Kaufvertrag Privat=Privat war.

Oder lag was anderes vor?

> ich habe meinerseits alle Schritte sofort erledigt, dem Sender Fotos aller Beschädigungen und eine Kopie des Schadensauftrags geschickt und er weigert sich einfach zu zahlen.
>


Was soll er denn zahlen?

>Prinzipiell kannst du Kleinanzeigen Portale mit defekter Scheiße zuspammen und wenn tatsächlich mal einer klagt, dann zahlst du halt, ansonsten kannst du immer wieder Kaufpreis und DHL Erstattung abkassieren.
>


Nein, kann er nicht.

>Reicht der Polizei nicht als Straftat, ist anscheinend "normal".

Was für eine Straftat möchtest/wolltest du denn anzeigen?


Antworten nicht möglich, siehe Info neben Nickname