Thema:
Re:Pfui: Machtlosigkeit bei Betrug flat
Autor: _MORPH_
Datum:21.02.19 18:43
Antwort auf:Re:Pfui: Machtlosigkeit bei Betrug von DS_Nadine

>Regel 1 bei Kleinanzeigen: Persönlich vorbeigehen, weil... (Schreibt eBay Kleinanzeigen jedes Mal selbst auf der Seite: "Betrüger erlauben keine Selbstabholung.")

Man lernt nie aus ;)

>Regel 2 bei Kleinanzeigen: ...Privatverkauf ohne Rücknahme.

Ich will auch nichts zurück geben, ich will mein Geld zurück, weil ich eine defekte Lieferung bekommen habe. Kaufverträge (egal welcher Art) haben eine gesetzliche Grundlage.

>Waswie war denn kaputt?
>
>Und muss der Versender den Antrag nicht stellen?


Ich habe einen funktionierenden CPU gekauft. Was hier ankam war ein zerquetschtes Paket mit einem schlecht verpacktem CPU, der an einer Ecke total verbogen war.

Man muss dann mit dem Paket in eine Filiale gehen und eine Schadensanzeige ausfüllen. Der Absender bekommt dann nach der Prüfung das Ergebnis, das Paket zurück und ggf. eine Gutschrift. Der Empfänger hat ab dem Moment der Abgabe kein Recht mehr auf Information über den Verlauf der Schadenserstattung, weil der Absender den Vertrag und die Versicherung mit DHL eingegangen ist.

Egal, ob der Typ bewusst oder unbewusst durch schlechtes Verpacken oder DHL den Schaden verursacht hat, habe ich damit Nichts mehr zu tun und habe einfach nur Anspruch auf sofortige Erstattung. Ich muss die DHL Prüfung auch nicht abwarten, ich habe meinerseits alle Schritte sofort erledigt, dem Sender Fotos aller Beschädigungen und eine Kopie des Schadensauftrags geschickt und er weigert sich einfach zu zahlen.

Prinzipiell kannst du Kleinanzeigen Portale mit defekter Scheiße zuspammen und wenn tatsächlich mal einer klagt, dann zahlst du halt, ansonsten kannst du immer wieder Kaufpreis und DHL Erstattung abkassieren.

Reicht der Polizei nicht als Straftat, ist anscheinend "normal".


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