Thema:
Re:Gesetzl. Gewährleistung flat
Autor: makaimura
Datum:20.02.19 20:20
Antwort auf:Re:Gesetzl. Gewährleistung von X1 Two

>Nein, es wird lediglich die Zeit, in der dir die Karte wegen des Austausches nicht zur Verfügung stand, hinten angehängt. D.h. wenn sie 6 Wochen lang repariert wurde hast du 25,5 Monate Gewährleistung ab Kauf.

wenn die Reparatur oder der Tausch explizit aus Gewährleistungsgründen geschehen ist, dann beginnt der Gewährleistung abermals mit dem Tausch oder der Lieferung der reparierten Karte. Darum legt man ja bei Problemen ja stets dar, dass man sich die eine Gewährleistung bezieht - gerade weil es dann für den Händler schwieriger wird, sich darauf zu beziehen z.b. nur die Garantie für den Kunden abgewickelt zu haben.


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