Thema:
Re:Gesetzl. Gewährleistung flat
Autor: X1 Two (deaktiviert)
Datum:20.02.19 20:08
Antwort auf:Gesetzl. Gewährleistung von Kilik2001

>Ich bin gerade etwas verwirrt.
>
>Folgendes Beispiel:
>
>Ich habe bei Mindfactory am 10.05.17 eine GPU gekauft. Am 09.11.17 wurde diese zwecks Reparatur ausgetauscht.
>
>Durch die Google-Suche bin ich momentan auf dem Stand, dass die gesetzl. Gewährleistung seitens des Händlers in Fällen eines Austausches dann wieder von vorne beginnt. Ist das Richtig?


Nein, es wird lediglich die Zeit, in der dir die Karte wegen des Austausches nicht zur Verfügung stand, hinten angehängt. D.h. wenn sie 6 Wochen lang repariert wurde hast du 25,5 Monate Gewährleistung ab Kauf.


Antworten nicht möglich, siehe Info neben Nickname