Thema:
Re:Vorvermieterbescheinigung - Die nächste Gängelung flat
Autor: hellbringer
Datum:17.02.19 10:11
Antwort auf:Re:Vorvermieterbescheinigung - Die nächste Gängelung von Pezking

>Könnte mit "störungsfrei" nicht einfach nur gemeint sein, dass der Mieter früher z.B. keine Beschwerden anderer Mieter heraufbeschworen hat, z.B. durch Lärmbelästigung oder irgendwelche Verstöße gegen die Hausordnung? Oder dass die alte Wohnung in einem schlechten Zustand hinterlassen wurde?

Also wenn man einen verwirrten Exnachbar hat, der Geister durch die Wände hört, hat man die Arschkarte gezogen?


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