Thema:
Re:Vorvermieterbescheinigung - Die nächste Gängelung flat
Autor: Pezking
Datum:16.02.19 09:48
Antwort auf:Vorvermieterbescheinigung - Die nächste Gängelung von Boabdil

>Problem Nr. 2: Es ist ja eine Sache, die regelmäßige Zahlung des Mieters abzufragen, aber als ich gesehen habe, dass auch noch abgefragt wird, ob das Mietverhältnis störungsfrei ablief, bin ich aus allen Wolken gefallen. Man möchte auch lästige Mieter aussondieren, die nur ihre Rechte einfordern.

Könnte mit "störungsfrei" nicht einfach nur gemeint sein, dass der Mieter früher z.B. keine Beschwerden anderer Mieter heraufbeschworen hat, z.B. durch Lärmbelästigung oder irgendwelche Verstöße gegen die Hausordnung? Oder dass die alte Wohnung in einem schlechten Zustand hinterlassen wurde?

Das habe ich mir zumindest auf Anhieb darunter vorgestellt.


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