Thema:
Re:Und in welcher Bubble lebst du? flat
Autor: Telemesse
Datum:16.02.19 21:21
Antwort auf:Und in welcher Bubble lebst du? von Dr. Robotnik

>Vielleicht kann ja Telemesse oder jemand anderes einen größeren Blick darbieten. Mir ist im Moment allerdings nicht klar, was zu hier beitragen willst, außer allem anderen fehlende Erfahrung zu unterstellen.
>";-)" hin oder her, das ist es was am Ende aus deinem Posting hervorgeht.
>
>Mir ging es vor allem darum, dass der Vermieter gerne als das Böse dargestellt wird, der sich (in diesem Ast) erdreistet noch einen Nachweis anzufordern.
>Klar ist das scheiße, das man ihn braucht. Noch schlechter, wenn man den unverschuldet nicht bringen kann. Aber es gibt eben durchaus Gründe dafür, dass es angefordert wird und diese wurden von uns mit unseren Kleinvermeiter-Bubbles dargelegt.


Das ganze hat eigentlich nichts mit Bubble zu tun. Sicherlich gibt es bessere und schlechtere Vermieter und bessere und schlechtere Mieter und das Gro der Mieter verhält sich sicherlich auch absolut in Ordnung. Das Problem das Mieter sich in der Bewerbung bereits nahezu nackt machen müssen liegt aber ganz klar in den Konsequenzen bei Mietstreitigkeiten für Vermieter begründet. Die Rechtssprechung ist hier nach meiner Erfahrung ganz klar pro Mieter. D.h. für den Vermieter muss der Sachverhalt schon absolut unstrittig sein um vor Gericht recht zu bekommen. In Zweifelsfällen entscheiden die Gerichte zu 99% zugunsten der Mieter. Das viel größere Problem für Vermieter ist aber das du selbst wenn du im Recht bist keine wirkliche Verfügungsgewalt über dein Eigentum bekommst. Mieter können ohne jegliche Zahlungen Wohnungen für lange Zeiträume blockieren, Verfahren in die Länge ziehen, fremdes Eigentum beschädigen und so immense Sach- und Verfahrenskosten verursachen auf denen in solchen Fällen eigentlich immer der Vermieter sitzen bleibt. Das kann in Extremfällen für Eigentümer durchaus existenzbedrohend werden aber auch in vergleichsweise harmlosen Fällen entstehen schnell finanzielle Schäden von mehreren tausend Euro.
Insofern wird eben vor Abschluss eines Mietvertrages alles getan um die Spreu vom Weizen zu trennen.
Das ganze hat sich seit Inkrafttreten des Bestellerprinzips noch deutlich verschärft. Vorher galt ein Mietinterressent der über einen Makler suchte und bereit war eine Provision zu bezahlen für Vermieter schon mal merklich vertrauenswürdiger als Privatanfrager ohne Makler. Seit die Vermieter die Provision zahlen kriegen die Makler deutlich mehr Interressentenanfragen und müssen dadurch im Vorfeld deutlich mehr selektieren. Generell können wir sagen, daß mittlerweile bei 10 Mietinteressenten sicherlich die Hälfte im Vorfeld durchs Raster fällt. Diese Quote war vorher deutlich niedriger bzw. gar nicht nennenswert.


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