Thema:
Re:Pfui: Brief international flat
Autor: makaimura
Datum:10.02.19 12:31
Antwort auf:Re:Pfui: Brief international von Koepi

>Ich frage dich..:-) Woher hast du sie denn genommen?

google, aber ja, die URL war pp.de/en

>Jap. Und dieser Passus: "provided the shipping receipt show both shipping date and the name of the recipient...."
>
>Damit ist nicht ein Einlieferschein (!) gemeint, sondern die Quittung des Empfängers.


also bei pp.de ist wirklich der Einlieferungsbeleg gemeint. Ich hab jetzt nicht oft was bei PP, aber so ne handvoll Sachen über die letzten Jahren gab's - meistens wg. ungeduldiger Empfänger über irgendwelche Ferienzeiten. Sowohl beim Upload der Nachweise als auch im Gespräch mit PP ist mit obigem Passus die Versandquittung gemeint. Der Name des Empfängers ist gefordert, damit Du nicht eine andere Quittung desselben Tages vorlegen kannst. Ich sag damit nicht, dass die Einlieferungsquittung letztendlich als Zustellnachweis reicht, aber PP kann da schon differenzieren und dann auch entsprechend der Onlineverfolgung das Ergebnis auswerten.

Ich schau vlt mal meine alten Emails durch, ob bei den Leuten auch mal ein Amerikaner dabei war.

> Ist aber Missverständlich formuliert; Sinn der Vorschrift ist ja, dass PayPal überprüfen kann, dass die Ware zugestellt wurde.

nicht zwingend. In erster Linie geht's mal um den Versand. Letztlich waren das bei mir Laufzeitprobleme, die sich automatisch erledigt haben und nur aufgrund eines ungeduldigen Empfängers überhaupt kamen.

> Das Einliefern alleine beweist ja nix.

es beweist die Einlieferung.

>Bevor du auf ebay.com über ebay.de einstellen kannst

was heisst "auf ebay.com über ebay.de einstellen" ? Die Plattformen sind ja weitestgehend getrennt und stellen nur einen Teil ihrer Items definiert über das Liefergebiet des Verkäufers gegenseitig zur Verfügung.


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