Thema:
Re:Pfui: Brief international flat
Autor: Koepi (deaktiviert)
Datum:10.02.19 02:38
Antwort auf:Re:Pfui: Brief international von makaimura

>>Nun, mit der oben verlinkten Vereinbarung bei ebay unterwirfst du dich US-amerikanischen Recht.
>
>kannst Du nochmal versuchen zu verlinken. Der Link oben führte bei mir ins nichts (irgendeiner Fehlermeldung auf der eBay Page).
>


[http://scgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?UserAgreement&agrid=7&aid=1 ]

Java-Script eingeschaltet? Scheint in die Seite eingebettet zu sein.

>Das sind aber die deutschen AGB in englischer Sprache von PayPal.de oder?
>
>davon gehe ich aus.
>


Ich frage dich..:-) Woher hast du sie denn genommen?

>>Aber selbst hier (also wenn es PP.de ist) haben wir es schon, diese Regelung kommt noch oben drauf. Irgendeine Unterschrift wird nicht akzeptiert, sondern nur die, des tatsächlichen Empfängers.
>
>meinst Du aus der Regelung der PP.de AGBs heraus? Lese ich da nicht heraus. Da steht unten ja nur, dass der Online registrierte Empfänger zur "Käuferschutzadresse" passen muss.
>


Jap. Und dieser Passus: "provided the shipping receipt show both shipping date and the name of the recipient...."

Damit ist nicht ein Einlieferschein (!) gemeint, sondern die Quittung des Empfängers. Ist aber Missverständlich formuliert; Sinn der Vorschrift ist ja, dass PayPal überprüfen kann, dass die Ware zugestellt wurde. Das Einliefern alleine beweist ja nix.

>>Aber ich lasse mich gerne von dir überzeugen. Die Fragesuchenden im ebay-Forum, die von "US-Käufern" genau dieser PP-Regelung "benachteiligt" werden, spricht aber Bände.
>
>ich lass mich ebenso gerne eines besseren belehren. Wenn dann müsste es ja eine Rolle spiele auf welcher eBay Platform man als Verkäufer eingestellt hat.


Bevor du auf ebay.com über ebay.de einstellen kannst, musst du die o.a. Bedingungen (Vereinbarung) akzeptieren.

Wenn du dich direkt bei ebay.com registrierst (hast), gilt eh US-amerikanisches Recht.


Antworten nicht möglich, siehe Info neben Nickname