Thema:
Re:Das Rechtsverstündniss von so manchem hier ... flat
Autor: Gaius B.
Datum:21.12.18 13:03
Antwort auf:Re:Das Rechtsverstündniss von so manchem hier ... von Pezking

>Das ist doch Quatsch und lädt zu Missbrauch ein. Dann führt die Exekutive eine Strafe, die sie für zu milde hält, einfach nicht aus und schon kann der Zirkus mit einer neuen Anklage von vorne losgehen.

Eine "Strafe zu milde um sie auszuführen" würde bei Kapitalverbrechen wohl kaum angewandt, nicht wahr? Außerdem gäbe es Formulierungsmöglichkeiten für eine Anpassung um solchen Missbrauch auszuschließen, wenn man es nur wollen würde.

>Nee, also dabei haben sich ein paar kluge Köpfe schon etwas gedacht. Dieser Grundsatz ist in einem funktionierenden Rechtsstaat absolut notwendig, und daran ändern auch unerfreuliche Einzelfälle rein gar nichts.

Das ist faules Obrigkeitsdenken, man sollte immer auch etablierte Grundsätze hinterfragen wenn sich offensichtlichen Lücken herausstellen.

Und wenn man sich das ganze mal in Ruhe überlegt, ist diese Lücke massiv. Man stelle sich nur einen deutschen Staatbürger vor, der heute in ein Land fährt welches von einer Diktatur unterjocht wird, verübt dort schwere Kapitalverbrechen, wird vom dortigen Regime freigesprochen, kehrt nach dem Zusammenbruch dieses aber wieder nach Deutschland zurück und kann für seine Verbrechen hier nicht mehr belangt werden.


< antworten >