Thema:
Re:Das Rechtsverstündniss von so manchem hier ... flat
Autor: Pezking
Datum:21.12.18 11:39
Antwort auf:Re:Das Rechtsverstündniss von so manchem hier ... von Gaius B.

>>1. Das man nicht zweimal für die selbe Sache verurteilt werden darf ist eine der wichtigsten Dinge unseres Rechtssystems, denn es schafft für alle Beteiligten eines Verfahrens eine abschließende und endgültige Rechtssicherheit. Vielleicht sollten sich die Gegner dieser Regelung mal überlegen was für Konsequenzen hätte wenn es diese Regelung nicht gäbe. Dann gäbe es nämlich keine abschließende Rechtssicherheit und mann könnte z.b. nach späteren Gesetzesänderungen Beteiligte eines abgeschlossenen Prozess einfach erneut anklagen und aufgrund geänderter Gestzeslage verurteilen.
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>Sehe ich vollkommen anders, denn es gebe ebenfalls Rechtsicherheit wenn man das "nicht zweimal anklagbar in der selben Sache" um ein "...wenn eine Verbüßung beim ersten mal tatsäcklich erfolgte" ergänzen würde. Dann könnte niemand mehr dank Verjährung ungesühnt für Kapitalverbrechen bleiben.


Das ist doch Quatsch und lädt zu Missbrauch ein. Dann führt die Exekutive eine Strafe, die sie für zu milde hält, einfach nicht aus und schon kann der Zirkus mit einer neuen Anklage von vorne losgehen.

Nee, also dabei haben sich ein paar kluge Köpfe schon etwas gedacht. Dieser Grundsatz ist in einem funktionierenden Rechtsstaat absolut notwendig, und daran ändern auch unerfreuliche Einzelfälle rein gar nichts.


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