Thema: |
|
||
Autor: | 4thHorseman (deaktiviert) | ||
Datum: | 26.11.18 16:20 | ||
Antwort auf: | Re:Lösung von Spaceace | ||
>>>Immer sagen man hätte einen körperlichen Schaden erlitten (Schleudertrauma). Wenn das nicht geht, behaupten der Unfallgegner hätte nach Alkohol gerochen. >>> >>>Da können die gar nicht anders als das als Anzeige aufnehmen, da öffentliches Interesse. >> >>ja aber so wie ich das verstehe war sie ja gar nicht im auto? dann wirds schwierig.... > >Hab doch geschrieben: dann Alkohol. danke mal das ist nicht ernst gemeint aber falls doch: WTF? |
|||
Antworten nicht möglich, siehe Info neben Nickname |