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Autor: | Spaceace | ||
Datum: | 26.11.18 16:15 | ||
Antwort auf: | Re:Lösung von 4thHorseman | ||
>>Immer sagen man hätte einen körperlichen Schaden erlitten (Schleudertrauma). Wenn das nicht geht, behaupten der Unfallgegner hätte nach Alkohol gerochen. >> >>Da können die gar nicht anders als das als Anzeige aufnehmen, da öffentliches Interesse. > >ja aber so wie ich das verstehe war sie ja gar nicht im auto? dann wirds schwierig.... Hab doch geschrieben: dann Alkohol. |
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< antworten > | |||