Thema:
Re:Neuer Streifall bei der DHL - langsam nervt es.....;( flat
Autor: Kilik2001
Datum:24.11.18 14:37
Antwort auf:Re:Neuer Streifall bei der DHL - langsam nervt es.....;( von ChRoM

>>seitdem hat meine überwachungskamera ein auge auf den ablageort [https://amzn.to/2PSGRTq]
>>
>>wäre ja vielleicht auch was für eure packstation, sofern das anschlusstechnisch möglich ist.
>
>Ist der Ablageort auf Deinem Grundstück?


ja.

okay stimmt, DSGVO habe ich nicht bedacht.

edit:

Videoüberwachung im neuen BDSG und in der DSGVO
§ 4 BDSG-neu enthält die neuen Vorschriften für die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Bereiche.

Hier geht es um Zulässigkeit und Interessenabwägung, Kenntlichmachung, Speicherung, Zweckbindung und Zweckänderung, Information der betroffenen Personen und Löschung der Daten.

"Für die Speicherung der Videodaten gilt somit (vorbehaltlich des Anwendungsvorrangs der DSGVO):

-Die Speicherung oder Verwendung ist zulässig, wenn sie erforderlich ist, um den verfolgten Zweck zu erreichen, und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.

-Für einen anderen Zweck darf sie der Verantwortliche nur weiterverarbeiten, soweit dies erforderlich ist, um Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit abzuwehren sowie um Straftaten zu verfolgen.

-Die Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie nicht mehr erforderlich sind, um den Zweck zu erreichen, oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen."

nach meiner auffassung dieser regelung wäre das im mehrfamilien haus möglich. es handelt sich auch um keine "weiträumigen videoüberwachung" und dient dem interesse aller bewohner, mit genehmigung aller und kenntlich machung am ort, wäre das wohl kein problem.


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