Thema:
Re:Frage an die Verkehrsexperten wg. Bußgeld flat
Autor: 4thHorseman (deaktiviert)
Datum:08.11.18 16:05
Antwort auf:Re:Frage an die Verkehrsexperten wg. Bußgeld von Deadly Engineer

>Ja, die 30 Euro zahlt man für den Einspruch, wenn er es "durchziehen" will kommen aber noch Gerichtskosten, Verfahrenskosten und Anwaltskosten (es sei denn er will sich selbst verteidigen, dann kann er es eigentlich gleich lassen) dazu.
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>Selbst im besten Fall ist er beim "durchziehen" dann bei ein paar hundert Euro die er blechen muss wenn er verliert, was zumindest nicht unwahrscheinlich ist.
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>Aber Bitte, ist ja seine Entscheidung.


durch den einspruch ist er automatisch im gerichtsverfahren.

ich weiß die kosten in DE nicht aber in AT kostet der einspruch inklusive aller Gerichtsksoten gegen eine Strafverfügung (so heisst es dort) 10% der verhängten strafe. und es gilt das verböserungsverbot.

das weiß aber hier sicher jemand hier im forum genau. deine "paar 100 Euro" sind jetzt einfach eine Vermutung ins Blaue rein.


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