Thema:
Re:Frage an die Verkehrsexperten wg. Bußgeld flat
Autor: Deadly Engineer
Datum:08.11.18 16:01
Antwort auf:Re:Frage an die Verkehrsexperten wg. Bußgeld von 4thHorseman

Ja, die 30 Euro zahlt man für den Einspruch, wenn er es "durchziehen" will kommen aber noch Gerichtskosten, Verfahrenskosten und Anwaltskosten (es sei denn er will sich selbst verteidigen, dann kann er es eigentlich gleich lassen) dazu.

Selbst im besten Fall ist er beim "durchziehen" dann bei ein paar hundert Euro die er blechen muss wenn er verliert, was zumindest nicht unwahrscheinlich ist.

Aber Bitte, ist ja seine Entscheidung.


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