Thema:
Re:Dein nächster möglicher Freund: USt.-Vorrauszahlung flat
Autor: tom
Datum:08.11.18 12:33
Antwort auf:Dein nächster möglicher Freund: USt.-Vorrauszahlung von king_erni

>Eigentlich ist der Name ja schon blanker Hohn, denn du zahlst ja nichts im Vorraus, sondern du zahlst rückwirkend zum 10. des Folgemonats. Wenn du also für Januar abführen oder wiederbekommen willst, dann musst du das bis 10. Februar tun. Geil ist, und ohne Steuerberater wäre ich da damals nie drauf gekommen, dass man eine sogenannte "Dauerfristverlängerung" beim FA beantragen kann (erzählt dir da natürlich keiner) und du dann bis zum 10. März (also einen FUCKING MONAT mehr) Zeit hast deine Umsatzsteuer mit dem FA zu verrechnen. Soweit alles in der grauen Theorie (achja, man kann übrigens als Selbstständiger auch quartalsweise abrechnen, was den Aufwand auf ein noch erträglicheres Minimum reduziert), in der Praxis hatte ich da schon folgende Kuriositäten:

Naja. Es ist schon eine Vorauszahlung. Schließlich erstellt du ja für das Kalenderjahr eine Umsatzsteuererklärung, und du trittst eben schonmal im Voraus jeden Monat etwas für das Kalenderjahr ab - was für beide Seiten seine Vorteile hat.
Ich hoffe dein Steuerberater hat dir auch erklärt, dass du für die Dauerfristverlängerung schon im Vorfeld was abdrückst - du hast dir diesen Monat Aufschub nämlich nur "erkauft".

>im Gegenzug haben sie es mehrmals hinbekommen Mahungsbescheide für Zahlungseingäng einen fucking Tag nach Ablauf der Frist mit satten 8 Prozent Verzugszinsen sowie dicker Mahngebühr zu verschicken. Als ich mich darüber beschwerte hieß es nur lapidar: "sie können uns ja auch ein SEPA-Mandat geben, dann buchen wir automatisch ab" -> ABER: keine Entschuldigung, keine Rückerstattung der Zinsen und Mahngebühren, nix!

Da sehe ich keinen Fehler beim Finanzamt. Die Fristen sind klar festgelegt und es gehört eben zu deinen Pflichten, die Sachen rechtzeitig abzugeben und zu bezahlen.


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