Thema:
Loide ... mal Fakten flat
Autor: fianna
Datum:29.10.18 22:42
Antwort auf:Mohammed darf nicht pädophil genannt werden von ChRoM

>Das hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof jetzt entschieden.
>


Erstmal hat das ein Östereichisches Gericht so entschieden. Ist als ne reine Ösi-Sache im Prinzip.

>[https://derstandard.at/2000090069137/Prophet-Mohammed-darf-laut-EGMR-nicht-Paedophiler-genannt-werden]
>
>Bestes Zitat: "Solche Angriffe seien demnach imstande, den religiösen Frieden in Österreich zu bedrohen." Der Menschenrechtsgerichtshof sieht also nicht die mögliche Reaktion radikaler Muslime als Bedrohung, sondern die freie Meinungsäußerung. Grandios.
>
>Ich schlage vor, die FPÖ lässt sich als religiöse Gemeinsachaft eintragen und lässt dann alle Kritiker abstrafen.


Der ECHR/EGMR hatte hier gar nicht darüber zu entscheiden ob man Mohammed einen Kinderficker nennen darf.

Die Frage war, ob ein Gericht im souveränen Staat Österreich so ein Urteil verhängen darf und ob das eventuell gegen die EGMR Menschenrechtscharta verstossen würde. Der EGMR kritisiert sogar das Urteil aus Österreich in einigen Punkten und betont dabei das Religion nicht per se gegenüber Kritik geschützt ist.

Letzlich ist das Urteil, laut EGMR, dass östereichische Gerichte hier das Recht haben ne milde Sanktion anzuwenden - Geldstrafe eben (480€). Und eine Verhängung einer solchen Strafe verstößt nicht gegen die EGMR Menschenrechtscharta. Klingt ja nicht mal so unlogisch, ganz unabhängig davon wie man zum Ösi-Urteil steht.

Also alles halb so wild, gilt nur für Österreich und wenn man das kritisieren will - kritisiert die österreichische Rechtsprechung.

Quelle der offiziellen PR Meldung: [https://hudoc.echr.coe.int/app/conversion/pdf/?library=ECHR&id=003-6234980-8105265&filename=Judgment%20E.S.%20v.%20Austria%20-%20conviction%20for%20a%20critic%20of%20Islam%20did%20not%20violate%20Article%2010.pdf ]
Kommentar via LTO:
[https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/egmr-38450-12-oesterreich-mohammed-prophet-islam-kritik-strafe-gesellschaft/]

Ich würde es so unterschreiben. 480€ Geldstrafe ist sicherlich kein eklatanter Menschenrechtsverstoß. Don't even start with Hitlergruß oder Hakenkreuz here.
Man kann es hinterfragen - wegen Meinungsfreiheit. Vollkommen ok.
Dann gehts das aber um Österreich oder ggf. um Deutschland, wenn man die Hitlergrußproblematik anfassen will.


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