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Autor: | ChRoM | ||
Datum: | 25.10.18 19:20 | ||
Antwort auf: | Politik in Bund, Land und Europa Teil 2 von Telemesse | ||
Das hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof jetzt entschieden. [https://derstandard.at/2000090069137/Prophet-Mohammed-darf-laut-EGMR-nicht-Paedophiler-genannt-werden] Bestes Zitat: "Solche Angriffe seien demnach imstande, den religiösen Frieden in Österreich zu bedrohen." Der Menschenrechtsgerichtshof sieht also nicht die mögliche Reaktion radikaler Muslime als Bedrohung, sondern die freie Meinungsäußerung. Grandios. Ich schlage vor, die FPÖ lässt sich als religiöse Gemeinsachaft eintragen und lässt dann alle Kritiker abstrafen. |
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