Thema:
Re:Immunität für Teilnahme an Demo aufheben? flat
Autor: Florian M.
Datum:10.10.18 19:00
Antwort auf:Re:Immunität für Teilnahme an Demo aufheben? von Matt

>>Sehr merkwürdige Meldung. Da kann doch was nicht stimmen. Falls es doch stimmt: Was steckt dahinter? (Verschwörungstheorien incomning)
>
>Steht doch im Text. Die Immunität besteht in Deutschland nur auf dem Papier, da diese regelmäßig aufgehoben wird, wenn eine Staatsanwaltschaft ermittelt. Außerdem war sie nicht Teilnehmerin einer Demonstration, sondern sie hat Teilnehmer einer Demonstration in der Ausübung ihres Demonstrationsrechts behindert, so der Vorwurf. Vielleicht, das gibt der Text nicht her, war die Gegendemonstration nicht ordnungsgemäß angemeldet?


§ 21 des Versammlungsgesetztes:

"Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Das hat damit, ob ihre eigene Versammlung angemeldet war, eigentlich nichts zu tun.


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