Thema:
Re:Reparatur in Wohnung bzw. Mietminderung flat
Autor: Fieldy
Datum:26.09.18 07:12
Antwort auf:Re:Reparatur in Wohnung bzw. Mietminderung von X1 Two

>Wenn er sich nicht sofort darum kümmert, dann hast du ein Selbstbeseitigungsrecht und kannst einen Monteur beauftragen und natürlich diese Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen. Deshalb Frist setzen (bei Wasserversorgung dürfte eine Woche angemessen sein), dein weiteres Handeln erklären, wenn sie nicht sofort den Schaden beseitigen, Mietkürzung ankündigen (da dürften 5 bis 10 % angemessen sein).

Aber reicht es denn, wenn ich einfach eine Frist setze? Wenn der Vermieter dieser Frist nicht nachkommt ist dann logischerweise in Verzug und ich kann einen Handwerker beauftragen? Die Hausverwaltung hat mir ja schon einen Termin angekündigt, nur ist der halt einfach viel zu spät.


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