Thema:
Re:Reparatur in Wohnung bzw. Mietminderung flat
Autor: X1 Two (deaktiviert)
Datum:25.09.18 20:05
Antwort auf:Reparatur in Wohnung bzw. Mietminderung von Fieldy

Wenn er sich nicht sofort darum kümmert, dann hast du ein Selbstbeseitigungsrecht und kannst einen Monteur beauftragen und natürlich diese Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen. Deshalb Frist setzen (bei Wasserversorgung dürfte eine Woche angemessen sein), dein weiteres Handeln erklären, wenn sie nicht sofort den Schaden beseitigen, Mietkürzung ankündigen (da dürften 5 bis 10 % angemessen sein).

Wenn die sich aber weiter so verhalten, dann solltest du in jedem Fall dem lokalen Mieterschutzverein beitreten. Kostet um die 80 Euro im Jahr und da ist dann eine Rechtsschutzversicherung inklusive. Die können dir dann auch nochmal genau erklären, was deine Rechte sind.


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