Thema:
Re:Eltergeldfrage "Geschwisterkinder"... flat
Autor: DS_Nadine
Datum:19.09.18 14:12
Antwort auf:Re:Eltergeldfrage "Geschwisterkinder"... von Deashcore

>"Für weitere eigene Kinder, die neben dem Kind, für das aktuell Elterngeld beantragt wird, im Haushalt des Antragstellers leben, kann ein zustätzlicher Geschwisterbonus gewährt werden. Die Voraussetzungen für die Gewährung eines Geschwisterbonus liegen vor, wenn es im Haushalt:
>
>01 mindstestens ein weiteres Kind unter drei Jahren
>02 oder mindestens zwei weitere Kinder unter sechs Jahren
>03 oder mindestens ein behindertes Kind unter 14 Jahren gibt."
>
>Quelle: [https://www.elterngeld.net/elterngeld-geschwisterbonus.html]
>
>Also entweder 1 weiteres Kind unter 3 ODER 2 weitere Kinder unter 6.


Ja, nein.

Das ist ja meine Frage. Bei deiner Quelle heisst es so ("weitere"), bei anderen Quellen nicht. (z.b. auf "deinelterngeld.de" oder "elternzeit.de")

[https://www.elternzeit.de/wp-content/uploads/2017/06/Infografik-Geschwisterbonus-955x1024.jpg]

Wer "weiss" es, aus eigener Erfahrung oder hat einen Link zum Gesetzestext?


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