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Autor: | Deashcore | ||
Datum: | 19.09.18 13:07 | ||
Antwort auf: | Eltergeldfrage "Geschwisterkinder"... von DS_Nadine | ||
"Für weitere eigene Kinder, die neben dem Kind, für das aktuell Elterngeld beantragt wird, im Haushalt des Antragstellers leben, kann ein zustätzlicher Geschwisterbonus gewährt werden. Die Voraussetzungen für die Gewährung eines Geschwisterbonus liegen vor, wenn es im Haushalt: 01 mindstestens ein weiteres Kind unter drei Jahren 02 oder mindestens zwei weitere Kinder unter sechs Jahren 03 oder mindestens ein behindertes Kind unter 14 Jahren gibt." Quelle: [https://www.elterngeld.net/elterngeld-geschwisterbonus.html] Also entweder 1 weiteres Kind unter 3 ODER 2 weitere Kinder unter 6. |
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