Thema:
Re:Arbeitsbeginn als Außendienstler mit festem Arbeitspl flat
Autor: Dr. Robotnik
Datum:01.06.18 20:03
Antwort auf:Re:Arbeitsbeginn als Außendienstler mit festem Arbeitsplatz von Matt

>Zig Urteile z.B EUGH C266/14. Wenn du Auto fährst, dann arbeitest du. Was anderes gilt bei Bus-/ Zugfahrten für den Fall, dass du nicht tätig sein musst.

Wie ist das eigentlich, wenn ich:
Einen 8Stunden Arbeitstag habe.
Um 7Uhr zuhause starte.
Nach 30min Fahrzeit , beim Kunden angelange.
Diesen um 11 verlasse.
Um 12Uhr im Büro bin.
Dort bis 17Uhr arbeite und Feierabend mache.

Ist dann:
Die Fahrzeit (morgens ab 7Uhr) auch = Arbeitszeit
Oder:
Ist die erste Fahrt, da ich meine regelmäßige tägliche Arbeitszeit überschritten habe, keine Arbeitszeit?

Bei uns gilt nämlich letzteres, wenn ich über meine tägliche Arbeitszeit kommt. Sprich: Ich kann mit fahren keine Überstunden aufbauen.

Unterschreite ich die 8Stunden, dann ist Fahrzeit aber gleich Arbeitszeit.

Und Edit: Besonders geil, wenn man am nen Termin weiter weg hat, 9,5Stunden unterwegs ist und 8 anrechnen darf. :(
(Vor 2 Wochen übrigens schlappe 16Stunden. Allerdings bedingt durch Stau, sonst hätte ich irgendwo übernachtet)

PS: Öffentlicher Dienst. Ich gehe also davon aus, dass das schon alles korrekt geregelt ist.

Dennoch: Wer der Meinung ist unsere Regelung sei falsch, dann raus mit der Sprache, aber bitte mit Quelle :)


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