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Autor: | Dr. Robotnik | ||
Datum: | 01.06.18 20:03 | ||
Antwort auf: | Re:Arbeitsbeginn als Außendienstler mit festem Arbeitsplatz von Matt | ||
>Zig Urteile z.B EUGH C266/14. Wenn du Auto fährst, dann arbeitest du. Was anderes gilt bei Bus-/ Zugfahrten für den Fall, dass du nicht tätig sein musst. Wie ist das eigentlich, wenn ich: Einen 8Stunden Arbeitstag habe. Um 7Uhr zuhause starte. Nach 30min Fahrzeit , beim Kunden angelange. Diesen um 11 verlasse. Um 12Uhr im Büro bin. Dort bis 17Uhr arbeite und Feierabend mache. Ist dann: Die Fahrzeit (morgens ab 7Uhr) auch = Arbeitszeit Oder: Ist die erste Fahrt, da ich meine regelmäßige tägliche Arbeitszeit überschritten habe, keine Arbeitszeit? Bei uns gilt nämlich letzteres, wenn ich über meine tägliche Arbeitszeit kommt. Sprich: Ich kann mit fahren keine Überstunden aufbauen. Unterschreite ich die 8Stunden, dann ist Fahrzeit aber gleich Arbeitszeit. Und Edit: Besonders geil, wenn man am nen Termin weiter weg hat, 9,5Stunden unterwegs ist und 8 anrechnen darf. :( (Vor 2 Wochen übrigens schlappe 16Stunden. Allerdings bedingt durch Stau, sonst hätte ich irgendwo übernachtet) PS: Öffentlicher Dienst. Ich gehe also davon aus, dass das schon alles korrekt geregelt ist. Dennoch: Wer der Meinung ist unsere Regelung sei falsch, dann raus mit der Sprache, aber bitte mit Quelle :) |
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