Thema:
Re:Arbeitsbeginn als Außendienstler mit festem Arbeitsplatz flat
Autor: Matt
Datum:26.04.18 17:31
Antwort auf:Re:Arbeitsbeginn als Außendienstler mit festem Arbeitsplatz von Cerberus

Zig Urteile z.B EUGH C266/14. Wenn du Auto fährst, dann arbeitest du. Was anderes gilt bei Bus-/ Zugfahrten für den Fall, dass du nicht tätig sein musst.

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