Thema:
Weiter gehts... flat
Autor: StefanK
Datum:13.03.18 09:19
Antwort auf:Re:Expose / Makler vs. Provisionsfrei von Telemesse

>Also doppelte Provision kannst du schon mal ausschliessen. Das du aber nur mit den Kosten für den Exposeversand „davonkommst“ halte ich auch nicht für sehr wahrscheinlich. Und das ihr das Expose Sogar zweimal angefordert habt dürfte eure Verhandlungsposition nicht gerade verbessern.
>
>Aber wie gesagt. Vieles ist abhängig von der Formulierung der AGBs und Widerrufserklärungen die ihr ja sicherlich bestätigen musstet bevor ihr das Expose heruntergeladen habt. In diesen ist nämlich regelmäßig nicht nur von entstandenen Kosten sondern auch von entstandenem Schaden die Rede. Und dieser resultiert eben aus dem Verlust der Provision, entspricht demnach auch der Höhe der Provision.


Also inzwischen hatten wir die Besichtigung, und wir haben ein gutes Gefühl, dass wir auch gerne genommen werden, sobald die Finanzierung bei der Bank durch ist.

Der Eigentümer hat die Immobilie nur Provisionsfrei angeboten (ebay und co).
Der Makler hat diese Anzeige zu 100% kopiert (Bilder und Texte) und als "sein" Expose angeboten.
Folgen des Widerrufs laut deren AGB:
"Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht."

Freundin hat auf den Widerruf im Gegensatz zu mir eine Email erhalten:
"Es handelt sich hierbei um einen Fernabsatzvertrag mit einer 14-tägigen Widerrufsfrist,  um das Exposé mit der Objektanschrift und den Eigentümerdaten zu sofort und nicht erst nach Ablauf der 14-tägigen Frist zu erhalten, ist es erforderlich,  dass Sie uns dies (Verzicht des Widerufsrechtes) bestätigen und die Unterlagen anfordern.
Dieses ist durch Sie bereits durchgeführt worden. Dadurch haben Sie sich mit der Zahlung der ausgewiesenen Courtage im Falle eines Kaufes einverstanden erklärt.
Das bedeutet, dass im Falle eines Privatkaufes oder eines Kaufabschlusses bei einem anderen Makler auch der Anspruch unserseits an Sie besteht und eingefordert wird.
Ein Widerspruch ist nicht möglich, da Sie auf ihr Widerrufsrecht verzichtet haben."


Offensichtlich ist es jedenfalls eine ganz miese Masche von dem Makler. (Expose erstellen via c&p, rausschicken und dann 30K+ einstreichen?!)
Rechtlich kommt er damit möglicherweise durch.
Zum Kotzen.


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