Thema:
Re:Noobfrage zu Zivilrecht (und evtl. Strafrecht) flat
Autor: heffer
Datum:11.11.17 00:52
Antwort auf:Noobfrage zu Zivilrecht (und evtl. Strafrecht) von Joy Division

>Ist das so? Kann sich jemand einfach vor Gericht durch seinen Anwalt vertreten lassen ohne selber erscheinen zu müssen? Ich mein das wäre strange, dann müsste der Anwalt ja alle Antworten parat haben zu Fragen die dem Angeklagten gestellt werden könnten :D

Im Zivilprozess (und genau da geht es grundsätzlich hin, wenn du von dem Verkäufer etwas haben willst) geht das grundsätzlich, siehe Xtant. Dort hat die mündliche Verhandlung aber auch nicht die gleiche Bedeutung wie im Strafprozess. Vieles wird über anwaltliche Schriftsätze an das Gericht geklärt. Man spricht im Zivilprozess btw. nicht vom Angeklagten, sondern vom Beklagten.

Im Strafprozess ist das anders. Das ist ein anderes Verfahren mit anderen Regeln, ua muss der Angeklagte grundsätzlich zur Hauptverhandlung erscheinen. Zu einem Strafprozess kann es aber nur kommen, wenn die Staatsanwaltschaft von dem Fall etwas mitbekommt und davon ausgeht, dass eine Straftat (hier zB Betrug) begangen wurde. Während ein Zivilprozess von dir (als Kläger) eingeleitet wird, wird ein Strafprozess grundsätzlich vom Staat eingeleitet.

Sollte es sowohl zum Zivil- als auch zum Strafprozess kommen, sind das zwei getrennte Gerichtsverfahren vor unterschiedlichen Gerichten, die auch unabhängig voneinander entschieden werden.


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