Thema:
Noobfrage zu Zivilrecht (und evtl. Strafrecht) flat
Autor: Joy Division
Datum:10.11.17 20:36
Antwort auf:Dinge, die Ihr schon immer mal erklärt haben wolltet 166 von Bandit

extrem verkürzt: hab mir bei ebay kleinanzeigen etwas gekauft (schon was Höherwertiges, das ist kein bitchfight um 30€).
Ware weicht deutlich von Beschreibung ab. Verkäufer ist sich keiner
Schuld bewusst und weigert sich das Problem zu lösen (Rückgabe/Preisminderung)

so jetzt zur eigentlichen Frage:

Ich sage ihm das er das dann vor Gericht erklären kann

Er sagt ihm ist dafür seine Zeit zu schade und er schickt seinen Firmenanwalt.


Ist das so? Kann sich jemand einfach vor Gericht durch seinen Anwalt vertreten lassen ohne selber erscheinen zu müssen? Ich mein das wäre strange, dann müsste der Anwalt ja alle Antworten parat haben zu Fragen die dem Angeklagten gestellt werden könnten :D


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