Thema:
Re:Neues von Dr. Ansay flat
Autor: suicuique
Datum:03.12.21 11:43
Antwort auf:Re:Neues von Dr. Ansay von Bomber

>>Naja - rechtlich bin ich auf dünnem Eis, machen wir uns nichts vor. Ich kann nur hoffen, dass Dr. Ansay die Scheiße um die Ohren fliegt. Aber hier heissts auch mal klare Kanten zu zeigen - nicht jeder läuft gleich zum Anwalt.
>
>Vielleicht mal vorab: Ich wäre für 2G am Arbeitsplatz. Die Vollhonks könnten von mir aus von Brot und Wasser unter ner Brücke leben.
>Aber ich bin halt auch BR und mit der Brille bewegst du dich IMO nicht auf dünnem Eis, sondern wandelst über Wasser. Du kannst die Leute gerne bezahlt freistellen, aber solange die Dinger nicht ungültig sind, hast du sie zu akzeptieren.


Aber sind sie denn gültig nur weil jemand einen Stempel drauf macht und ganz offensichtlich die Kriterien nicht erfüllt die zb hier
§ 2 Nr 6 der Coronavirus-Einreiseverordnung
[https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/BAnz_AT_12.05.2021_V1.pdf]
"vorgenommen oder überwacht durch [entsprechend befähigtes] Personal"

und hier
§ 6 der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2
[https://www.gesetze-im-internet.de/coronatestv_2021-10/__6.html]
"Anbieter ... die unter Einhaltung der infektionsschutzrechtlichen, medizinprodukterechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen eine ordnungsgemäße Entnahme von Körpermaterial gewährleisten können"

genannt werden?

Weder Punkt 1 noch Punkt 2 sind hier offensichtlich bei der Fernausstellung eines "Testzertifikats" erfüllt.

Aber hey, weil es "Testzertifikat" drauf steht muss man es als solches behandeln?
Darf ich mir jetzt ein eigenes basteln und der AG muss es akzeptieren?
Das kann doch nicht sein.

gruß


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