Thema:
Re:Klingt doch vernünftig... flat
Autor: Mampf
Datum:30.11.21 23:10
Antwort auf:Re:Klingt doch vernünftig... von suicuique

>>Ich weiß nicht, welches recht über die körperliche unversehrtheit steht aus individueller Sicht zumindestens...
>
>Ich glaube zu wissen was du mit dem Satz sagen wolltest, darum my take on it:
>Alle Grundrechte sind gleich gestellt und müssen gegeneinander abgewogen werden. Das passiert ständig in einer komplexen Gesellschaft wenn zb das Recht des einen auf freie Meinungsäußerung mit dem Persönlichkeitsrecht des anderen kollidiert.


Jo, das war mir soweit schon klar. Wenn die Polizei oder Sicherheitsdienst Gewalt anwenden muss um gtendes Recht umzusetzen, dann geschieht es auch, aber das passiert dann auch i. Kontext von notsituationen.


>Allein der Würde des Menschen kommt eine Sonderrolle zu. Das ist in Artikel 1 des GG fest gehalten. ES ist sprichwörtlich der erste Satz im GG.
>Von daher gibt es eine einfache Antwort: die Würde des Menschen. Gleichzeitig steht aber das Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht pauschal über einem beliebigen anderen Grundrecht.


Das macht sogesehen sinn. Es ist natürlich jetzt sehr interpretations abhängig, inwiefern körperliche unversehrtheit darunter fällt, und inwiefern das nun in Abwägung des Individuums zur Freiheit steht.

Ich denke mal dennoch, dass die Thematik komplex zu betrachten sind und juristische Antworten da nicht so einfach gegeben sind.

>





>Das Grundgesetz ist jetzt nicht so lang und komplex geschrieben. Ich kann jedem nur raten es mal zu lesen.
>[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html#BJNR000010949BJNG000100314]
>
>Am besten begleitet durch einen Kommentar.
>
>gruß



Besten dank für die Empfehlung. Tatsächlich ist mir das GG nicht unbekannt, aber es ist eine Weile her, dass ich es bewusst analytisch gelesen habe.


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