Thema:
Re:Klingt doch vernünftig... flat
Autor: suicuique
Datum:30.11.21 15:17
Antwort auf:Re:Klingt doch vernünftig... von Mampf

>Ich weiß nicht, welches recht über die körperliche unversehrtheit steht aus individueller Sicht zumindestens...

Ich glaube zu wissen was du mit dem Satz sagen wolltest, darum my take on it:
Alle Grundrechte sind gleich gestellt und müssen gegeneinander abgewogen werden. Das passiert ständig in einer komplexen Gesellschaft wenn zb das Recht des einen auf freie Meinungsäußerung mit dem Persönlichkeitsrecht des anderen kollidiert.
Allein der Würde des Menschen kommt eine Sonderrolle zu. Das ist in Artikel 1 des GG fest gehalten. ES ist sprichwörtlich der erste Satz im GG.
Von daher gibt es eine einfache Antwort: die Würde des Menschen. Gleichzeitig steht aber das Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht pauschal über einem beliebigen anderen Grundrecht.

Das Grundgesetz ist jetzt nicht so lang und komplex geschrieben. Ich kann jedem nur raten es mal zu lesen.
[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html#BJNR000010949BJNG000100314]

Am besten begleitet durch einen Kommentar.

gruß


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