Thema:
Re:Die Franzosen demonstrieren nun auch bei uns. flat
Autor: Phil Gates
Datum:28.11.21 10:26
Antwort auf:Re:Die Franzosen demonstrieren nun auch bei uns. von _bla_

>>Nein, aber auf die Grundrechtscharta der EU und Art. 2 Abs. 1 GG.
>
>Kann man sich denn auf die Grundrechtscharta unmittelbar berufen? Oder nur Deutschland langwierig verklagen, falls sie sich irgendwie entgegen der Grundrechtscharta verhalten?
>
>Und bezüglich Art. 2 Abs. 1 GG: Welches Verhalten ist denn von Art. 8 GG geschützt und wäre nur durch Art. 2 GG nicht geschützt?


So fit bin ich da jetzt aus dem Stegreif auch nicht. Müsste mir nochmals genau anschauen, wie da genau der Prüfungsaufbau ist. Grob gesagt bindet die Charta in erster Linie die Mitgliedsstaaten. Die dürfen also keine Gesetze erlassen, die die Charta verletzen. Hier ist es so, dass Art. 8 GG grundsätzlich nur für Deutsche gilt. Einem Franzosen aber zu verbieten zu demonstrieren, verstieße gegen die Charta und außerdem gegen Art. 12 EV. Daher regelt man es über das Auffanggrundrecht und behandelt es dann doch so, als wäre der Franzose Deutscher. Rechtsweg wäre über das normale Verwaltungsgericht, wie für den Deutschen auch.

[https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/OEF005/Christina_Schmidt-Holtmann/Fall_5/D-1_Problemkreis_Deutschengrundrechte.pdf]


< antworten >