Thema:
Re:Die Franzosen demonstrieren nun auch bei uns. flat
Autor: _bla_
Datum:25.11.21 18:58
Antwort auf:Re:Die Franzosen demonstrieren nun auch bei uns. von Phil Gates

>Nein, aber auf die Grundrechtscharta der EU und Art. 2 Abs. 1 GG.

Kann man sich denn auf die Grundrechtscharta unmittelbar berufen? Oder nur Deutschland langwierig verklagen, falls sie sich irgendwie entgegen der Grundrechtscharta verhalten?

Und bezüglich Art. 2 Abs. 1 GG: Welches Verhalten ist denn von Art. 8 GG geschützt und wäre nur durch Art. 2 GG nicht geschützt?


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